Das Matthias-Claudius-Sozialwerk Bochum ist der Dachverband verschiedener selbstständiger Einrichtungen, die unter einer gemeinsamen Zielvorstellung arbeiten.
Die Matthias-Claudius-Schule und die in und mit ihr zusammenarbeitenden Menschen wollen ihre Tätigkeitsfelder erweitern.
Sie wollen pädagogische und sozial-diakonische Einrichtungen fördern und betreiben, um auf diese Weise das
integrative und generationenübergreifende Lernen und Leben auch in außerschulischen Bereichen wie Freizeit, Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen.
Zur Förderung dieser Anliegen wurde die Matthias-Claudius-Stiftung Bochum begründet.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Familienhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Ziffern 4, 7 und 19 AO). Zur Verwirklichung der Stiftungsziele wird die Stiftung Mittel beschaffen zur Förderung der gemeinnützigen Ziele des Matthias-Claudius- Sozialwerk Bochum e.V. in Bochum gemäß dessen Satzungszwecken im pädagogischen und sozial-diakonischen Bereich.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO. Sie kann auch im Wege der Mittelbeschaffung gem. § 58 Nr. 1 AO tätig werden.
Die Stiftung hat ihren Wirkungsmittelpunkt in Bochum und dem mittleren Ruhrgebiet.
Sie kann aber auch Initiativen, Projekte und Einrichtungen außerhalb des Wirkungsmittelpunktes fördern und betreiben, wenn sie aus einer Einrichtung des Matthias-Claudius-Sozialwerk Bochum e.V. hervorgegangen sind oder in ihren Zielen und Inhalten denen des Matthias-Claudius-Sozialwerkes in wesentlichen Teilen entsprechen. Die Mittelbeschaffung für andere Einrichtungen bzw. Organisationen darf nur erfolgen, soweit diese juristische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts sind, die diese Mittel für ihre steuerbegünstigten Zwecke verwenden.
Ferner können einzelne Menschen unterstützt werden, die auf Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 AO).
Die Stiftung wird insbesondere Initiativen, Projekte und Einrichtung fördern, die
Kern ist das MCS-Signet.
Es ist Basis für die Gestaltung/das Stiftungs-Logo.
Die Stiftung „trägt“ das MCS.
Sie ist ein unterstützendes Fundament, auf dem sich das MCS aufbaut, worauf es ruht. Das Gesamtbild erscheint nun als Einheit. Das als Marke bereits bekannte MCS wird getragen von einer gleichermaßen offenen wie in sich geschlossenen und transparenten Stiftung, die der Marke Halt gibt und sie unterstützt.
Der Herbstling ist eine Erfindung des Dichters Matthias Claudius (1740-1815).
Hierbei handelt es sich um ein Fest, das im familiären Kreis und mit Freunden gefeiert wird. Bei einfacher Speise stehen Austausch und Begegnung im Mittelpunkt dieses geselligen Beisammenseins.
Im jährlichen Wechsel wollen die Matthias-Claudius-Stiftung Bochum und das Matthias-Claudius-Sozialwerk Bochum über ihre Ziele und Tätigkeiten informieren, aber auch gesellschaftliche Themen und bürgerschaftliche Aufgaben behandeln, die für ein einvernehmliches Zusammenleben in unseren Städten von besonderer Bedeutung sind.
Erstmalig wurde 2010 auch der „Matthias-Claudius-Preis für soziales Handeln“ verliehen. Mit ihm werden Initiativen und Institutionen ausgezeichnet, die sich für das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen.
Seit 2010 verleiht die Matthias-Claudius-Stiftung den Matthias-Claudius-Preis für Soziales Handeln.
Mit ihm werden Initiativen und Institutionen ausgezeichnet, die sich für das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre vergeben und ist mit einer Zuwendung von 10.000 Euro verbunden.